Gründerförderung Arbeitsamt - Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG 1), die ein Unternehmen gründen möchten, können hierfür finanzielle Unterstützung in Form des sogenannten Gründungszuschusses beantragen.
Wir klären die wichtigsten Fragen rund ums Thema. Wer kann den Gründungszuschuss beantragen? Wie viel Geld kann ich bekommen? Wie lange bekomme ich den Existenzgründungszuschuss und muss ich ihn zurückzahlen? Was brauche ich für die Antragstellung? Der Beitrag verrät es dir mit einer Schritt für Schritt Anleitung.
Sie sind sicher eines der wichtigsten Themen für jeden Existenzgründer: Die Finanzen.
Wichtige erste Anschaffungen wollen getätigt, erste administrative Notwendigkeiten (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag ...) finanziert, Netzwerke aufgebaut werden. Das kostet. Hinzu kommen Versicherungen und die Lebenshaltungskosten, die der Gründer auch vor der Selbstständigkeit hatte.
Das Problem: Gerade am Anfang der Existenzgründung wirft dein Unternehmen zunächst nur wenig Geld ab und es dauert einige Monate, bis die Unternehmung so richtig "ins Rollen" kommt.
In unserem Existenzgründerseminar behandeln wir auch ausführlich die Beantragung des Gründungszuschusses.
Gerade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit reicht das Eigenkapital aber oft nicht aus, um diese Durststrecke zu überbrücken. Umso besser, dass es staatliche Unterstützung für Gründer gibt. Der Gründungszuschuss, oft auch Existenzgründerzuschuss, der Agentur für Arbeit ist die perfekte Starthilfe für deine Selbstständigkeit aus dem ALG I-Bezug (Arbeitslosengeld 1).
Empfängern von ALG II gewährt der Staat mit dem "Einstiegsgeld" eine ähnliche Finanzierungshilfe, quasi der Gründungszuschuss Jobcenter. Weitere Infos für potentielle Gründerinnen aus ALG II-Bezug findest du hier.
Der Zuschuss klingt geradezu traumhaft: Es handelt sich um eine steuerfreie Förderung, die am Ende nicht zurückgezahlt werden muss. Insgesamt kannst du bis zu 15 Monate mindestens 300 Euro monatlich zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Konkret erhältst du die ersten 6 Monate dein Arbeitslosengeld + 300 Euro. Danach hast du die Möglichkeit noch für weitere 9 Monate nur die 300 Euro zu beantragen.
Aber: Ziel der Agentur für Arbeit ist eigentlich, dich aus der Arbeitslosigkeit in einen Job zu vermitteln. Entsprechend streng prüft dein zuständiger Fallmanager, ob du und dein Vorhaben alle nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Aber keine Angst. Mit der richtigen Beratung und sorgfältiger Planung schaffst auch du es, alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen und deine Idee überzeugend zu präsentieren. Sieh den Gang zu deinem Fallmanager einfach als perfekte Chance, dein Vorhaben auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.
Das Wichtigste zuerst: Grundsätzlich können nur diejenigen den Gründungszuschuss beantragen, die auch in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit fallen - sprich: Arbeitslose, die ein Unternehmen gründen möchten.
Den Antrag stellen können also zunächst einmal alle Empfänger von Arbeitslosengeld I.
Wichtig: Du musst noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben und mit der Selbstständigkeit deine Arbeitslosigkeit beenden wollen.
Beim Zuschuss handelt es sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Ob du Geld bekommst, entscheidet allein dein Vermittler. Hier kommt es also besonders darauf an, wie gut du deine Geschäftsidee präsentierst und ob du ihn davon überzeugen kannst, dass deine Gründung dich dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit holt.
Das ist deine Chance, dich von deiner besten Seiten zu zeigen: Überzeuge deinen Fallmanager mit Persönlichkeit und Leistungsbereitschaft, dass du genau der Richtige für den "Job" bist und dein Unternehmen dauerhaft erfolgreich führen kannst.
Du musst arbeitslos gemeldet sein (ALG I) (mindestens einen Tag vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit).
Du musst noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn du gründest.
Die Vermittlung in den Arbeitsmarkt hat Vorrang, das heißt: Dein Fallmanager prüft genau, ob er dich nicht doch in einen angestellten Job in einem ähnlichen Tätigkeitsfeld vermitteln kann. Auch wenn du das vielleicht nicht gern hörst: Für deinen Fallmanager hat ein nichtselbstständiger Job immer Vorrang vor der Selbstständigkeit.
Dein Plan (und du selbst als Gründerpersönlichkeit!) müssen also vor allem Eines: überzeugen. Dazu gehören zwingend ein durchdachtes Finanzkonzept, ein überzeugender Businessplan sowie die Stellungnahme durch eine fachkundige Stelle, dass dein Unternehmen tragfähig ist und du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst.
Deine Selbstständigkeit muss als hauptberufliche Tätigkeit (mind. 15 Stunden pro Woche) ausgelegt sein. Nebentätigkeiten erhalten keine Förderung!
Gut zu wissen: Scheitert dein Vorhaben und du wirst erneut arbeitslos, wird dein Anspruch auf ALG I um die Anzahl der Tage gekürzt, die du den Gründungszuschuss bekommen hast. Du musst also keine Angst haben, Beiträge zurückzahlen zu müssen.
Rente statt Gründerzuschuss: Mit Erreichen des 65. Lebensjahr entfällt dein Anspruch auf der Gründungszuschuss.
Förderung gibt es für selbständige, hauptberufliche Tätigkeiten - vorausgesetzt, es handelt sich um ein tragfähiges, erfolgversprechendes Unternehmens-Konzept und der zukünftige Selbständige bringt die nötigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mit.
Letztlich geht es immer darum, dass deine Selbständigkeit für die Sicherung deiner Existenz ausreicht und du nicht länger auf staatliche Gelder angewiesen bist.
Keine Sorge: Niemand verlangt von dir, bereits vor deiner Gründung alle kaufmännischen und administrativen Kniffe zu kennen. Du musst also weder BWL studieren noch eine Kaufmannslehre machen, bevor du loslegst. Eine selbständige Tätigkeit ist vor allem ein "Learning on the Job" - du lernst, wie es geht, während du es machst.
Wichtig ist, dass du grundlegende Eigenschaften wie Pünktlichkeit, Eigeninitiative, Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen an den Tag legst. Kommt dazu noch ein gut nachvollziehbarer Business- und Finanzplan, erfüllst du die wichtigsten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen - und die Bewilligung des Gründungszuschusses.
Für alles andere, sei es die Buchhaltung, rechtliche Fragen oder die Steuererklärung, gibt es Tools und Dienstleister. Du musst nicht alles können - du musst nur wissen, wen du fragen kannst.
Unserer Erfahrung nach hilft es aber in jedem Fall, dich mit Kursen, Beratungen und Büchern auf deinen neuen Lebensabschnitt vorzubereiten.
Neben Tipps rund um die Themen Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Recht geben wir dir in unseren Gründerseminaren Hinweise zu praktischen Tools und Dienstleistern, die dir am Anfang (und darüber hinaus) bei den schwierigsten Aufgaben helfen. Schau doch mal vorbei!
Das Förderprogramm rund um den Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen ab:
Aus Phase 1 folgt nicht automatisch Phase 2 - nach den ersten sechs Monaten werden du und dein Unternehmen erneut genauestens auf Weitergewährung geprüft: Die Arbeitsagentur schaut, was du während der ersten sechs Monate Förderung gemacht hast und prüft anhand der erreichten Ergebnisse, ob dein Konzept weiterhin tragfähig ist. Die Ziele, die du dir für die ersten sechs Monate in deinem Businessplan gesetzt hattest, sollten also möglichst erreicht worden sein.
Bestehen du und dein Unternehmen diese Neubewertung, kannst du noch einmal für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung erhalten. Dein Arbeitslosengeld I fällt in diesem Fall allerdings weg. Das Arbeitsamt geht nun davon aus, dass dein Unternehmen deine Existenz grundsätzlich sichern kann.
Nimmt man beide Phase zusammen, kannst du also insgesamt für 15 Monate Geld vom Arbeitsamt bekommen: In den ersten sechs Monaten ALG I + 300 Euro und danach für weitere neun Monate jeweils 300 Euro pro Monat.
Sollte das nicht reichen, kannst du weitere Förderungen beantragen. Hier findest du Tipps und Hinweise zu möglichen Förderprogrammen.
Zunächst ist da natürlich der Antrag auf Gründungszuschuss. Den bekommst du bei deinem zuständigen Fallmanager. Hier hast du auch gleich die Möglichkeit, mit ihm ins Gespräch zu kommen und deine Geschäftsidee kurz vorzustellen. Geh also möglichst gut vorbereitet ins Gespräch!
Wie bei allen Anträgen kann das Ausfüllen manchmal etwas kompliziert sein - aber keine Sorge. Wenn du Hilfe brauchst, stehen wir dir gern zu Seite.
Zusätzlich möchte die Arbeitsagentur Unterlagen sehen, die möglichst detailliert
deine fachliche und persönliche Eignung als Gründer und
die Tragfähigkeit deiner Geschäfts-Tätigkeit belegen.
Dazu gehören:
Der ausgefüllte Antrag auf Gründungszuschuss (E-Mail Adresse mit angeben),
Dein Businessplan inklusive Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan,
Deine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,
Die Tragfähigkeitsbescheinigung,
Dein (aktueller!) Lebenslauf,
Ein Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit (je nach Art der Tätigkeit vom Gewerbe- oder Finanzamt).
Die Tragfähigkeit deiner Existenzgründung muss nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) durch ein schriftliches Gutachten nachgewiesen werden. Diese "Stellungnahme einer fachkundigen Stelle" soll bezeugen, dass deine Geschäftsidee umsetzbar ist und zu einer dauerhaft funktionierenden Unternehmung führt. Auch soll sie belegen, dass du fachlich und persönlich als Gründer geeignet bist.
Die fachkundige Stelle kannst du dir dabei selbst aussuchen. So erstellen beispielsweise die IHK (Industrie und Handelskammern), Handwerkskammern, aber auch Fachverbände, Berufsständische Kammern, Kreditinstitute und Gründerberater Tragfähigkeitsbescheinigungen.
Je nachdem, welche Stelle du dir aussuchst, liegt der Fokus etwas unterschiedlich. Während die Handwerkskammern vor allem auf Handwerker und ihre Gründungen spezialisiert sind, legen Banken besonders viel Wert auf die finanzielle Tragfähigkeit deines Projekts vor dem Hintergrund der aktuellen Marktsituation.
Lässt du dir deine Tragfähigkeitsbescheinigung von einem Gründerberater ausstellen, hat das gleich mehrere Vorteile:
Dein Gründerberater analysiert dein Vorhaben nicht nur - er gibt dir gleich Tipps, was du besser machen kannst.
Als erfahrener Gründungsberater kennt sich dein Berater nicht nur mit einer Branche aus. Er kann von Anfang an für dein Unternehmen nützliche Verbindungen und Netzwerke erkennen und dir helfen, sie zu nutzen.
Ein Gründerberater ist auf Gründungen spezialisiert und bewertet Unsicherheiten anders als beispielsweise Banken.
Du sparst dir Wege: Dein Gründerberater stellt dir nicht nur deine Tragfähigkeitsbescheinigung aus. Er erstellt mit dir deinen Business- und Finanzplan, deine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und hilft dir bei Bedarf sogar bei der Aktualisierung deines Lebenslaufs und der Anmeldung beim Finanz- oder Gewerbeamt.
Denk dran, dass es sich beim Gründungszuschuss um eine Ermessensleistung deines Sachbearbeiters handelt (ohne Rechtsanspruch). Du möchtest also eine möglichst positive Bewertung deiner Geschäftsidee, um deine Chancen auf Bewilligung zu erhöhen.
Gleichzeitig möchtest du kein Unternehmen starten, das nicht tragfähig ist. Du möchtest also kein Gutachten, das deine Unternehmung unrealistisch bewertet. Bittest du deinen Gründerberater um eine Tragfähigkeitsbescheinigung, gibt dir das zugleich die Chance, dir konstruktive Kritik für deine Idee einzuholen sowie Beratung dazu, was du besser machen kannst.
Je nach Art deiner Tätigkeit als Unternehmer musst du dich entweder beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt (je nach Bundesland sind hier unterschiedliche Behörden zuständig, meist das Gemeinde- oder das Ordnungsamt) als selbständig melden.
Freiberufler (dazu zählen alle, die wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen) melden lediglich beim Finanzamt am, dass sie sich selbständig machen möchten. Hierzu zählen zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Ärzte und Dolmetscher. Diese Berufe werden auch "Katalogberufe" genannt.
Nach dem Gesetz gelten auch "ähnliche Berufe" als freie Berufe, zum Beispiel Grafiker, Werbetexter, Fotografen, Dozenten, Musiker, Künstler, Schauspieler und Schriftsteller, Raumgestalter, Tanzlehrer, Marketing-, IT- oder Unternehmensberater.
Sie müssen keinen Gewerbeschein beantragen und sind davon befreit, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Auch die Pflicht zur jährlichen Bilanz entfällt und die Buchhaltung wird vereinfacht.
Anders Berufe, die als Gewerbe gelten. Diese müssen beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen (Kostenpunkt: etwa 20-60 Euro) und haben mehr Pflichten in puncto Buchhaltung. Das Gute: Wenn du dich beim Gewerbeamt eintragen lässt, musst du dich nicht zusätzlich beim Finanzamt melden. Man kommt auf dich zu ;)
Zu den “klassischen” Gewerben gehören z.B. Handwerks- und Industriebetriebe, Handelsbetriebe sowie die Tätigkeit als Vermittler oder Gaststättenbetriebe. Je nach Rechtsform (z.B. GmbH oder AG) werden Unternehmen automatisch als Gewerbe eingestuft.
Wenn du dir unsicher bist, ob deine Selbstständigkeit nun als Gewerbe zählt oder nicht, frag einfach beim zuständigen Gewerbeamt an.
Wenn du Unterstützung bei deiner Existenzgründung benötigst, nimm mit uns Kontakt auf. Wir haben schon viele Gründer bzw. Arbeitslose bei ihrem Anspruch auf Förderung und zu Themen der sozialen Absicherung unterstützt. Hast du Fragen zum Antrag oder der fachkundigen Stellungnahme, gehen wir gern mit dir alles Schritt für Schritt durch und helfen dir auch gern bei den weiteren Phasen deiner Gründung.