Der Traum von der Selbstständigkeit. Unabhängig arbeiten, deine Zeit frei einteilen und das machen, was du liebst - ohne Chef. Nicht wenige Menschen überlegen gerade in Zeiten des Umbruchs - z.B. in Phasen der Arbeitslosigkeit -, sich selbstständig zu machen.
Zum Glück unterstützt dich die Arbeitsagentur dabei, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen.
Das Ziel: Der Aufbau eines Unternehmens, das langfristig deine Existenz sichert, sodass du keine Mittel der Agentur für Arbeit mehr in Anspruch nehmen musst.
Dabei kannst du vielfältige Formen der Unterstützung in Anspruch nehmen:
Finanzielle Hilfe durch Zuschüsse (Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld),
immaterielle Hilfe durch Beratung bzw. die Vermittlung von Beratung und Schulung und
eine Kombination aus beiden. Die Agentur für Arbeit finanziert dir beispielsweise Maßnahmen wie Existenzgründerseminare oder Gründungsberatungen / Gründercoachings.
Beschäftigt man sich mit den Möglichkeiten, sich auf dem Weg zur Gründung durch das Arbeitsamt unterstützen zu lassen, fallen immer wieder zwei Begriffe: Existenzgründerseminar und Gründerberatung bzw. Gründercoaching.
Wenn wir von einem Existenzgründerseminar sprechen, meinen wir im Allgemeinen eine eher kurze Veranstaltung (ein bis maximal drei Tage).
Hier bekommst du einen ersten Einblick ins Thema Gründung, erfährst, welche Schritte du als erstes gehen solltest und kannst möglicherweise schon vorhandenes Wissen auffrischen. Je nach Fokus des Anbieters und des Referenten sind die Inhalte aber oft sehr unterschiedlich und die Seminare entsprechend mehr oder weniger nützlich.
Du möchtest erstmal in das Thema Existenzgründung reinschnuppern? Unsere Online-Existenzgründerseminare bieten dir die wichtigsten Infos für einen erfolgreichen Start!
Ein Gründercoaching oder eine langfristige Gründungsberatung hingegen läuft über einen längeren Zeitraum.
Dein Gründerberater begleitet dich in der Zeit vor deiner Existenzgründung und bei Bedarf auch darüber hinaus. Er vermittelt dir das nötige Wissen und hilft dir über Tipps und Kontakte, Fuß in deiner neuen Arbeitswelt zu fassen.
Weitere Infos zum Thema Gründer-Coaching findest du auf dieser Seite.
Aufgepasst: Selbst Anbieter von Gründerseminaren und -beratungen verwenden die beiden Begriffe oft synonym. Um genau in Erfahrung zu bringen, was du von der Beratung erwarten kannst, frage am besten im Erstgespräch (das kostenlos sein sollte!) nach.
Viele scheuen sich, aus dem Bezug von ALG I oder ALG II heraus zu gründen. Zu unsicher, zu schwierig ...
Dabei bietet gerade eine Phase ohne feste Anstellung besondere Chancen: Du hast Zeit, dich mit deiner Geschäftsidee auseinanderzusetzen und kannst dich eingehend mit dem Thema Gründung und den anfallenden Aufgaben beschäftigen. Du kannst dir jede Menge neue Kenntnisse aneignen, die dir in deinem neuen Leben als Unternehmer den Weg zum erfolgreichen Business ebnen.
Doch auch finanziell kann es hilfreich sein, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen: Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter helfen dir nicht nur über Zuschüsse, deine Idee zu finanzieren. Sie unterstützen dich auch dabei, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Über einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Arbeitslose eine Existenzgründerberatung in Anspruch nehmen und sich bei den ersten Planungen helfen lassen - und das komplett kostenlos für dich!
Der AVGS ist der erste Schritt auf dem Weg zur "Maßnahme". So nennen sich alle Beratungsleistungen, die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter organisieren bzw. finanzieren.
Über die AVGS-MAT - also eine Maßnahme bei einem Maßnahmeträger - hast du die Möglichkeit, dich von einem unabhängigen Experten zu deiner Existenzgründung beraten zu lassen. Antragsberechtigt sind:
Arbeitssuchende, die ALG I beziehen (nach einer Wartezeit von mind. sechs Wochen Arbeitslosigkeit),
Arbeitssuchende, die ALG II beziehen,
Arbeitssuchende wie Erwerbsaufstocker und Berufsrückkehrer nach Elternzeit,
Arbeitssuchende mit Ein-Euro-Job,
Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, z.B. Hochschulabsolventen.
Neben Empfängern von Arbeitslosengeld I und II sind auch solche Personen für den AVGS-MAT antragsberechtigt, die noch angestellt sind, aber demnächst von der Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Steht also in Aussicht, dass du demnächst ALG I oder ALG II beziehen wirst - beispielsweise, weil ein befristeter Arbeitsvertrag endet - solltest du frühzeitig das Gespräch mit deinem Fallmanager suchen und über eine mögliche Fördermittel für deine Selbstständigkeit sprechen.
Die Förderung kann durch eine Vergabemaßnahme erfolgen - du bekommst dann ein Gründer-Coaching über die Zuweisung zu einem Träger, mit dem die Arbeitsagentur bereits Verträge abgeschlossen hat..
Du kannst dir deinen Berater aber auch selbst aussuchen und die Leistung über einen Bildungs-Gutschein finanzieren. Wichtig ist die Akkreditierung des Coaches durch die Agentur für Arbeit bzw. die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Hier entscheidet dein Sachbearbeiter, für welchen Zeitraum er dir deinen Gutschein ausstellt, also bis wann du die Maßnahme aufgenommen haben musst.
Nutze den Gutschein so bald wie möglich - einerseits um den Schwung auszunutzen, den dir die erfolgreiche Beantragung gibt. Andererseits können wir dir so von Anfang helfen, deine Ideen für dein Business zu sortieren und möglichst schnell in zielgerichtete Bahnen zu lenken.
Ganz grundsätzlich ist die Erteilung des Gutscheins eine Ermessensleistung: Dein Fallmanager entscheidet, ob er ihn dir erteilt oder nicht. Ganz wichtig dabei: Die Vermittlung in den Arbeitsmarkt hat Vorrang vor deiner Unternehmung. Hier gilt es, überzeugend darzulegen, warum eine selbständige Tätigkeit der beste Weg ist, um dich langfristig aus der Arbeitslosigkeit herauszuholen.
Wie lange einzelne Maßnahmen dauern dürfen, liegt ebenfalls im Ermessen deines Jobcenters. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beschreibt, für welchen Zeitraum er gilt (meist ein paar Wochen bei zwei Tagen Maßnahme pro Woche).
Bei Bedarf unterstützen wir dich beim Gespräch mit deinem Sachbearbeiter/deinem Jobcenter, um die optimale Dauer der Maßnahme für dich herauszuholen. Vereinbare gleich dein kostenfreies Kennenlerngespräch!
Generell gilt: Das Arbeitsamt möchte dich - unter Einsatz von möglichst wenig Geld - aus der Arbeitslosigkeit herausholen. Das heißt zugleich: Bist du selbständig, ist die Aufgabe des Arbeitsamts erfüllt. Deshalb sind die Jobcenter auch nicht für Gründer zuständig, die aus einem (sicheren) Angestelltenverhältnis heraus gründen.
Natürlich lassen wir dich auch nach Beendigung einer AVGS-Maßnahme nicht allein im Regen stehen. Im Rahmen eines langfristigen Gründer-Coachings beraten wir dich auch gern weiter und unterstützen dich bei Bedarf über die eigentliche Gründung hinaus.
Ein Gründungscoaching ist so individuell wie du und deine Geschäftsidee. Grundsätzlich kümmern wir uns aber um vier Hauptbereiche:
Wir prüfen deine Geschäftsidee auf Herz und Nieren. Kann sie funktionieren oder braucht sie hier und da noch ein paar kleine Anpassungen? Hierzu gehört auch eine Einschätzung zur aktuellen Marktlage und wie gut deine Idee dort hineinpasst.
Wir helfen dir bei der Erstellung von Plänen, z.B. einem Businessplan oder einem Finanz- und Liquiditätsplan.
Wir unterstützen dich bei der Beantragung von Fördermitteln und begleiten dich bei Bedarf zu Gesprächen mit Geldgebern (Bank, Arbeitsagentur).
Die meisten Jung-Unternehmer haben noch nie selbständig gearbeitet. Wir geben dir Unterstützung dabei, wie du deine Arbeit sinnvoll strukturierst, dein Büro organisierst und wo du dir am besten von Anfang an professionelle Begleitung suchst (Steuern, Lohnbuchhaltung ...).
Wie gesagt: Die möglichen Themen für ein Coaching sind so individuell wie du. Ruf uns an oder schreib uns für ein kostenfreies Kennenlerngespräch!
Mail geht natürlich auch. Wir vereinbaren ein Erstgespräch, in dem wir uns zunächst kennenlernen und einige wichtige Punkte abklopfen (natürlich kostenfrei und unverbindlich!).
Gerne machen wir dir direkt ein Angebot, mit dem du dann zu deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur gehen kannst, um einen auf dich zugeschnittenen Vermittlungsgutschein zu beantragen. Bei Bedarf begleiten wir dich auch bei der Antragstellung.
Du kannst deinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein entweder persönlich bei deinem Fallmanager, telefonisch oder schriftlich per E-Mail, Brief oder dein Postfach beim Arbeitsamt beantragen. Sogar ein Fax ist möglich!
Für den Antrag brauchst du nur deine Arbeitslosennummer und dein zuständiges Arbeitsamt. Du gibst an, dass du dich für ein gefördertes Gründercoaching auf Basis von § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III - MAT interessierst und fertig.
Je nach Sachbearbeiter kann es leichter oder schwieriger sein, den Vermittlungsgutschein für Maßnahmen zu beantragen. Schließlich geht es dem Arbeitsamt generell darum, die Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Als erfahrene Gründerberater helfen wir dir, dein Anliegen erfolgreich vorzubringen und deinen Fallmanager davon zu überzeugen, dass die Maßnahme genau das Richtige für dich ist.
Wir helfen dir auf deinem Weg zum erfolgreichen Unternehmen und stehen dir bei allen Fragen rund um das Thema Gründung zur Seite.
Von kurzen Existenzgründerseminaren bis zu längeren AVGS-Gründercoachings oder einer langfristigen Unternehmensberatung - wir sind für dich da!