Wie auch der Gründungszuschuss für ALG I-Empfänger ist das Einstiegsgeld (ESG) eine Starthilfe vom Staat für Existenzgründer. Allerdings wird es, anders als der Gründungszuschuss, an Empfänger von ALG II (Hartz IV) vergeben.
Doch auch in einigen anderen Punkten unterscheidet sich das Einstiegsgeld vom Gründerzuschuss.
Wir verraten dir alles zur Höhe und Dauer der staatlichen Förderung für Hartz IV-Empfänger, die ein Unternehmen gründen wollen und geben dir hilfreiche Tipps und Informationen zur Antragstellung.
Das Einstiegsgeld ist eine der Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung steht. Damit fördert sie unter anderem die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit einem Zuschuss zum Arbeitslosengeld II-Bezug.
Das ESG soll einen Anreiz bieten, durch eine Existenzgründung die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu überwinden und somit aus dem ALG II-Bezug herauszukommen.
Als Sozialleistung der Jobcenter kann das Einstiegsgeld an Bezieher von Arbeitslosengeld II ausgezahlt werden, wenn ihnen
die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro pro Monat (kein Minijob!) bevorsteht oder
sie eine hauptberufliche Selbständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche planen.
Im Folgenden gehen wir vor allem auf das Einstiegsgeld als Starthilfe für deine Existenzgründung ein.
Auch wenn es zunächst paradox klingt: Wir halten eine zeitweilige Arbeitslosigkeit für einen sehr guten Ausgangspunkt, um dein Unternehmen zu gründen.
Verbringst du nicht 40 Stunden pro Woche mit einer angestellten Tätigkeit, hast du ausreichend Zeit, deine Geschäftsidee zu durchdenken, Kontakte zu knüpfen und alles Wichtige für dein neues Leben als Unternehmer zu lernen.
Leider haben gerade Empfänger von Hartz IV oft keine finanziellen Rücklagen. Die braucht es aber gerade am Anfang oft, um die Startphase zu überbrücken. Das Einstiegsgeld kann die ideale Starthilfe sein, um dir die Umsetzung deines Plans finanziell etwas zu erleichtern.
Es lohnt sich also in jedem Fall, den Antrag zu stellen und das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Wir sagen dir, wie.
Bevor du den Antrag auf Einstiegsgeld stellst, solltest du prüfen, ob du alle wichtigen Voraussetzungen erfüllst.
Das ist dann zwar noch kein Garant dafür, dass du die Unterstützung auch tatsächlich erhältst - erfüllst du die folgenden Kriterien aber nicht, kannst du definitiv keine Geldleistungen bekommen.
Antragsberechtigt sind nur Personen, die die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfüllen. Das heißt:
Du darfst keinen Anspruch (mehr) auf ALG I haben. Aber keine Sorge: Solltest du ALG I empfangen, kannst du statt des Einstiegsgeldes Geld über den Gründerzuschuss beantragen.
Du bist mindestens 15 und maximal 66 Jahre alt, hilfebedürftig und erwerbslos.
Du bist erwerbsfähig. Das bedeutet, dass du sofort oder in nächster Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Lebst du zusammen mit deiner Familie oder deinem Partner (Bedarfsgemeinschaften), wirst du als erwerbstätig eingeordnet, wenn mindestens ein Mitglied des Haushalts täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann.
Du hast deinen Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland.
Du musst vorhaben, deine Existenzgründung hauptberuflich zu betreiben. Als hauptberuflich zählt deine Tätigkeit dann, wenn du mindestens 15 Stunden pro Woche damit beschäftigt sein wirst. Du dürftest also neben deiner selbständigen Tätigkeit nur in sehr begrenztem Umfang weiteren Tätigkeiten nachgehen.
Übrigens: Möchtest du aus einer nebenberuflichen Tätigkeit eine hauptberufliche machen, also "voll" in die Selbstständigkeit einsteigen, bist du ebenfalls antragsberechtigt für das Einstiegsgeld - vorausgesetzt, du erfüllst die übrigen Kriterien.
Dein Unternehmen muss wirtschaftlich tragfähig sein und dir so langfristig ermöglichen, deinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Als Nachweis für die Tragfähigkeit gilt vor allem ein durchdachter Businessplan (inklusive Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau).
Aber auch deine persönliche Eignung fließt in die Beurteilung durch den Fallmanager mit ein. Einerseits ist es von großem Vorteil, wenn du bereits Erfahrungen und Kontakte innerhalb der Branche hast, in der du gründen möchtest.
Wichtigstes Dokument ist hier dein Lebenslauf, in dem sich unbedingt alles Relevante für deine unternehmerische Tätigkeit widerspiegeln sollte.
Du hast eine kaufmännische Ausbildung? Super - rein damit.
Du hast bereits jahrelang in der Branche gearbeitet, in der du nun selbständig machen möchtest? Auch rein damit.
Am Ende geht es aber auch immer darum, deinen Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass du mit der Gründung deine Hilfebedürftigkeit beenden wirst.
Ob und wie viel Einstiegsgeld du bekommst, liegt letztlich im Ermessen deines zuständigen Bearbeiters. Zeige dich in den Gesprächen also von deiner besten Seite, sei pünktlich und organisiert und präsentiere deine Idee möglichst überzeugend.
Im Rahmen eines Gründercoachings unterstützen wir dich dabei, dich optimal auf die Gespräche mit deinem Sachbearbeiter vorzubereiten. Das Tolle dabei: Die Gründercoachings kannst du ebenfalls fördern lassen!
In manchen Fällen fordern die Fallmanager eine "Stellungnahme einer fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit deines Unternehmens. Auch diese stellen wir nach sorgfältiger Prüfung und Beratung gern für dich und dein Unternehmen aus.
Der Start deiner Unternehmung muss in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Antrag-Stellung stehen. Du solltest den Antrag auf Einstiegsgeld also nicht zu früh vor der tatsächlichen Gründung stellen, um die Förderung nicht zu gefährden.
Als Nachweis für die kurz bevorstehende Gründung kann eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vor Ort gelten.
Bei der Gestaltung deines Businessplans hast du zwei Möglichkeiten: Entweder, du erstellst einen Businessplan, der eine möglichst breite Zielgruppe anspricht und so zum Beispiel für das Jobcenter, aber auch für Banken oder weitere Fördermittel-Geber zum Einsatz kommen kann.
Auch wenn es mehr Arbeit macht: Wir empfehlen dir, deinen Businessplan auf die jeweilige Institution, von der du Geld bekommen möchtest, zuzuschneiden.
Dabei reichen oft schon wenige kleine Anpassungen, um deinen Businessplan genau abzustimmen und so deine Erfolgschancen zu erhöhen.
Wir helfen dir gern bei der Erstellung eines durchdachten und überzeugenden Businessplans, der nicht nur deinen Sachbearbeiter überzeugt, sondern auch dafür sorgt, dass deine Unternehmung von Anfang an auf sicheren Füßen steht.
Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach § 16b SGB II. Darin wird das Einstiegsgeld ausdrücklich als Ermessensleistung bewertet. Dein Fallmanager entscheidet also im Einzelfall auf Grundlage der Einstiegsgeld-Verordnung, ob er dir das Einstiegsgeld bewilligt. Auch die Höhe des Einstiegsgeldes kann zu einem gewissen Grad und entlang bestimmter Vorgaben vom Sachbearbeiter im Jobcenter festgelegt werden.
Die gute Nachricht: Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte zweckgebundene Einnahme. Damit musst du keine Steuern darauf zahlen.
Wichtig: Bei Bedarfsgemeinschaften ändert sich die Höhe des Einstiegsgeldes: Lebst du mit deinem Partner oder anderen Personen zusammen, erhöht sich die Zahlung um weitere zehn Prozent des Regelsatzes pro Mitglied der Gemeinschaft. (Beachte, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft eventuell nicht ALG II-berechtigt seid!)
Achtung, Neuerung!
Waren bis Ende 2021 nur Hilfebedürftige antragsberechtigt, die Arbeitslosengeld II beziehen, traten mit dem Teilhabegesetz am 01.01.2022 einige wichtige Neuerungen in Kraft.
Ziel des Gesetzes war, auch Menschen mit Behinderung eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Seitdem können nun auch Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung vor besonderen beruflichen Herausforderungen stehen, Einstiegsgeld beantragen - unabhängig davon, ob sie als arbeitssuchend gemeldet sind.
Bis dahin gab es das Einstiegsgeld ausschließlich für Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld II erhalten hatten.
Zwar wird die Höhe des Einstiegsgeldes individuell festgelegt, es gelten jedoch sogenannte ermessenslenkende Weisungen. Das sind interne Vorgaben für die Verwaltung, die sicherstellen sollen, dass die Bemessung transparent und einheitlich vergeben wird.
Grundsätzlich beträgt das Einstiegsgeld 50 Prozent der Regelleistung, aktuell also 224,50 Euro. Rechnet man die Regelleistung von 449 Euro hinzu, hätte ein geförderter Alleinstehender derzeit 673,50 Euro zur Verfügung.
Die Zahlung kann sich je nach Dauer der Arbeitslosigkeit oder bei gravierenden Vermittlungshemmnissen, die die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren, erhöhen. Insgesamt soll sie aber nicht mehr als 100 % des Regelsatzes betragen.
Insgesamt kannst du maximal für 24 Monate gefördert werden. Bei 50 Prozent des Regelsatzes wären das immerhin mehr als 5.300 Euro, die du zusätzlich zu deinem Hartz IV-Regelsatz bekommen würdest.
Allerdings ist festgelegt, dass bei einem Zuschuss über mehr als ein Jahr eine "Zuschuss-Degression" eingebaut werden soll. Das bedeutet nicht anderes, als dass deine Förderung jeden Monat Schritt für Schritt gekürzt wird.
Aus unserer Erfahrung wird das Einstiegsgeld jedoch eher für kürzere Zeiträume gewährt. Üblich sind in den meisten Fällen Bewilligungen für sechs Monate mit Verlängerungen bis zu maximal einem Jahr.
Du möchtest aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II gründen und brauchst Unterstützung bei der Antragstellung für das Einstiegsgeld? Du brauchst einen guten Businessplan, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Du möchtest dir eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle ausstellen lassen?
Wir sind für dich da!
Gerne beantworten wir dir in einem kostenfreien Erstgespräch die wichtigsten Fragen und prüfen gemeinsam, wie wir dich am besten unterstützen können.